TÜV-Teilegutachten in der Zukunft - kein Grund zur Sorge!
In letzter Zeit werden wir immer häufiger auf die
Abschaffung der TÜV-Teilegutachten angesprochen. Tatsächlich werden Sie
aber nicht abgeschafft, sondern in Zukunft in einem neuen Verfahren
erstellt. Hier kommt alles was sie zu diesem Thema wissen müssen in einem
kurzen Überblick:
Für Festigkeitsgutachten
ändert sich gar nichts, die Änderung betrifft nur Teilegutachen.
Seit den 20.06.2025
bekommen neue Felgen kein Teilegutachten mehr, sondern eine "Teiletypgenehmigung".
Unsere bestehenden
Teilegutachten behalten weiterhin ihre Gültigkeit, sodass sie mit
diesen bis 19.06.2028 Ihre Felgen weiterhin eintragen lassen
können.
Einmal eingetragen immer
eingetragen - Felgen die bereits
eingetragen sind, verlieren auch nach dem 19.06.2028 nicht Ihre
Genehmigung.
Sämtliche Felgen, die wir
2025 noch einführen werden, erhalten noch ein Teilegutachten.
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