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04.08.25

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TÜV-Teilegutachten in der Zukunft - kein Grund zur Sorge!

In letzter Zeit werden wir immer häufiger auf die Abschaffung der TÜV-Teilegutachten angesprochen. Tatsächlich werden Sie aber nicht abgeschafft, sondern in Zukunft in einem neuen Verfahren erstellt. Hier kommt alles was sie zu diesem Thema wissen müssen in einem kurzen Überblick:

  1. Für Festigkeitsgutachten ändert sich gar nichts, die Änderung betrifft nur Teilegutachen.
  2. Seit den 20.06.2025 bekommen neue Felgen kein Teilegutachten mehr, sondern eine "Teiletypgenehmigung".
  3. Unsere bestehenden Teilegutachten behalten weiterhin ihre Gültigkeit, sodass sie mit diesen bis 19.06.2028 Ihre Felgen weiterhin eintragen lassen können.
  4. Einmal eingetragen immer eingetragen - Felgen die bereits eingetragen sind, verlieren auch nach dem 19.06.2028 nicht Ihre Genehmigung.
  5. Sämtliche Felgen, die wir 2025 noch einführen werden, erhalten noch ein Teilegutachten.